26.04.2012  Recorded Music  Wirtschaft

Vorratsdatenspeicherung: vorerst keine Neuregelung

 

Berlin – Deutschland regelt seine Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht neu. Die Bundesregierung ließ das Ultimatum der EU-Kommission zur Umsetzung der Richtlinie verstreichen. BITKOM, der Bundesverband der Deutschen Industrie und fünf weitere Verbände begrüßen diese Entscheidung.

Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung verstreicht heute. Da die Bundesregierung ihrer Linie treu bleibt und vorerst keine Neuregelung der Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung vorsieht, kann die EU-Kommission die Bundesregierung nun beim Europäischen Gerichtshof verklagen und zwar auf eine Strafe in Millionenhöhe. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lässt sich davon nicht aus der Ruhe bringen. Solche Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland gehörten zum Alltagsgeschäft, so Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber der "Süddeutschen Zeitung".

Kompromissversuch

Die Bundesregierung wolle zunächst die Überprüfung der Richtlinien durch die EU-Kommission abwarten, heißt es. Unter anderem könnten die Zeiträume, in denen die Daten gespeichert werden sollen – aktuell sechs bis 24 Monate – verkürzt werden, was dem "Quick-Freeze-Plus"-Vorschlag von Leutheusser-Schnarrenberger ähneln würde. Die Bundesjustizministerin, die strikt gegen Vorratsdatenspeicherung ist, hatte in einem Kompromiss-Versuch vorgeschlagen, die Daten nur einige Tage zu speichern. Am kritischen Punkt, dass die Daten verdachtsunabhängig gespeichert würden, ändert das jedoch nichts.

BITKOM nimmt Stellung

BITKOM, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und fünf weitere Verbände begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung. Gemeinsam plädierten sie in einem Schreiben an die Bundesregierung, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit von Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten abzuwarten.

"Die Unternehmen tragen auf klarer rechtlicher Basis selbstverständlich zur Aufklärung schwerer Straftaten bei. Wenn der Gesetzgeber hierzu die von der EU geforderte Vorratsdatenspeicherung einsetzen will, muss dafür zunächst eine langfristig tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen werden. Bundes- und EU-Recht müssen zusammenpassen. Die Telekommunikations- und Internetanbieter erwarten von der Politik zu Recht eine Lösung, die nicht bald schon wieder vom Verfassungsgericht einkassiert wird. Zuletzt haben die Unternehmen umsonst Millionenbeträge in Personal und Technik investiert. Hier braucht es mehr Planungssicherheit", so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte dazu

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