25.09.2012
Wirtschaft
München - Auf der Jahresversammlung des Verbandes der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) am 14. September in Stuttgart wurde nicht nur der Vorstand neu formiert, die Mitglieder sprachen sich auch "für ein kreatives Miteinander von öffentlichen und privaten Anbietern" aus und kritisierten die Wettbewerbsverzerrung. Konkret appellierte der VDKD an das Bundesministerium der Finanzen, von der Besteuerung von privatem Musikunterricht abzusehen.
Michael Russ, Präsident des VDKD, verdeutlicht: „Die kulturpolitische Bedeutung der geplanten Umsatzsteuerreform ist immens. Privater Musikunterricht ist eine wichtige Ergänzung zu den öffentlichen Schulen. Private Institutionen bieten nicht nur Leistungen an, die auch der Freizeitgestaltung dienen, sondern sie bilden den Grundstein zur musikalischen und kulturellen Bildung junger Menschen. Dies gilt es, nachhaltig zu fördern. Da 19 Prozent Umsatzsteuer auf ihre Leistungen zwangsläufig eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren bedeuten würde, wäre kulturelle Teilhabe für alle konterkariert", und weiter: "Die Musikschüler sind das Konzertpublikum von morgen."
Das geplante Jahressteuergesetz wird 2013 an geltendes EU-Recht angeglichen. Die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen soll neu gefasst werden soll, stoßt aber bislang auf großen Widerstand. Prof. Dr. Johannes Kreile, Geschäftsführender Justitiar des VDKD, erklärt: "Reine Bildungsleistungen bleiben unabhängig vom Anbieter steuerfrei. Leistungen zur reinen Freizeitgestaltung sollen dagegen steuerpflichtig sein, wenn der Anbieter eine Gewinnerzielung beabsichtigt, hier wird künftig ein Steuersatz von 19 Prozent fällig. Es kann nicht sein, dass der Wert der Musikerziehung und kulturellen Bildung nicht mehr einheitlich betrachtet wird und Raum für Interpretationen lässt – deshalb appellieren wir an das BMF, sich deutlich zur umsatzsteuerrechtlichen Gleichbehandlung von privatem und öffentlichem Musikunterricht zu bekennen."