21.12.2011
International
Los Angeles – Universal Music hat die Klage gegen das Videoportal Veoh aus dem Jahr 2007 endgültig verloren. Nachdem ein Gericht in Los Angeles Veoh bereits 2009 freigesprochen hatte, reichte Universal Music Berufung ein. Doch auch das Berufungsgericht entschied gegen den Major.
Veoh werde von der "Safe Harbor"-Klausel des Digital Millenium Copyright Act (DMCA) geschützt, so die Begründung des zuständigen Berufungsrichters. "Safe Harbor" besagt, dass Forderungen aus Urheberrechts-Verletzungen nicht bei den Streaming-Diensten geltend gemacht werden können. Streaming-Dienste haben jedoch die Pflicht, illegale Dateien zu entfernen, sobal sie von den Rechteinhabern darauf hingewiesen werden. Die Universal Music Group hatte Veoh stets vorgeworfen, von Urheberrechts-Verstößen gewusst, aber nichts dagegen unternommen zu haben.
Das Berufungsgericht wieß die Beschuldigungen ab: Veoh benutze eine Software, die Inhalte von Nutzern automatisch allen Veoh-Usern zugänglich mache. Niemand überwache den Prozess, daher könne man Veoh nicht vorwerfen, es hätte Urheberrechts-Verletzungen ignoriert, so die Urteilsbegründung des Richters. Zudem könne Universal Music nicht belegen, dass der Major Veoh auf die illegalen Dateien hingewiesen habe. Veoh habe seiner Pflicht, die Dateien zu entfernen, also gar nicht nachkommen können.
Die Freude bei Veoh über den Erfolg dürfte sich allerdings in Grenzen halten. Veoh musste Februar 2010 Insolvenz anmelden, laut eigenen Angaben weil man die hohen Gerichtskosten nicht aufbringen konnte.