20.08.2004

USA: Wegweisendes Urteil für Tauschbörsen

 

Los Angeles - Hersteller von Software zum Tausch von Dateien im Internet sind einem US-Gericht zufolge nicht für die Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer verantwortlich. Das Urteil gelte als empfindliche Niederlage für die Verbände der Musik- und Filmindustrie, meldet der Online-Dinest der Schweizer Zeitung "Bund". Das Bundesberufungsgericht in Los Angeles befand zudem, dass von Industrievertretern geforderten Maßnahmen auf eine Reform der geltenden Standards des Urheberrechts hinauslaufen würden.

Ein solcher Schritt wäre "nicht weise", hieß es in der Entscheidung, die den Firmen wie Grokster, Streamcast Networks und Sharman Networks Recht gab. Die Geschichte zeige, dass sich die Märkte bei jeder neuen Technologie selbst korrigierten.

Die Musikindustrie habe in den vergangenen Jahren Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, so das Blatt weiter, und mache dafür insbesondere den illegalen Tausch von Musikdateien im Internet verantwortlich. Viele Nutzer der Tauschdienste sprächen dagegen von einem schlechten Musikangebot.

Die Filmindustrie erleide nach eigenen Angaben durch illegale Kopien - etwa von Videokassetten - mehr als 3,5 Milliarden Dollar Verluste im Jahr und fürchte, dass durch die digitale Technologie noch viel höhere Verluste entstehen könnten.

"Wir sind absolut begeistert", sagte dagegen eine Vertreterin der Softwarefirmen zu dem Urteil. Vertreter der Branchenverbände der US-Musikindustrie RIAA und der Filmindustrie MPAA hätten sich noch nicht geäußert, so der "Bund". Vertreter der Musik- und Film-Industrie hatten die Softwarefirmen im Februar für die illegalen Tauschaktionen mit verantwortlich gemacht und gefordert, ihre Produkte müssten Filter enthalten, um die Übertragung von urheberrechtlich geschütztem Material zu verhindern.

Die Firmen wiesen dies zurück und erklärten, dies käme einer Schließung ihrer Dienste gleich. Das Gericht befand, dass die Softwarefirmen nicht zu den Rechtsverletzungen beigetragen hätten. (lh)

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