19.09.2012
Digital+Mobil
London – BMG mahnt Filesharer in den USA nicht über Anwaltskanzleien ab, sondern fordert 20 Euro Schadensersatz pro Urheberrechtsverletzung. Im Gegenzug werden die User für alle Zeiten von Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit der entsprechenden Datei freigesprochen.
Laut "Musik Week" hat BMG diese Maßnahme unabhängig von den "Six Strikes"-Plänen von MPAA, RIAA und einigen großen Internetanbietern (ISPs) ins Leben gerufen. "Musik Week" zitiert den Anwalt Samuel Perkins, der sich gegen die Methode von BMG aussprach: BMGs Vorgehen lasse außer Acht, dass der Inhaber des Internetanschlusses die Rechtsverletzung vielleicht gar nicht selbst begangen habe.
Der Vertrag zwischen Inhaber und ISP sowie die Pflicht des Inhabers, nationales Urheberrecht zu befolgen, seien zwei unterschiedliche Dinge. BMG bete User zur Kasse, die vielleicht gar nicht für den durch die Urheberrechtsverletzung entstandenen Schaden haftbar gemacht werden könnten.