27.06.2012  Recorded Music  International

UK: Neuer Entwurf für Warnhinweis-Modell

 

London – Ofcom, die britische Regulierungsbehörde, hat am Dienstag, 26. Juni, einen neuen Entwurf zum Warnhinweismodell des Digital Economy Act, den sogenannten Initial Obligations Code, veröffentlicht und berät aktuell darüber.

Große Unterschiede zum 2010 vorgestellten Warnhinweismodell gibt es laut Medienberichten nicht. Rechteinhaber wenden sich im Falle einer Urheberrechtsverletzung direkt an den Internet Service Provider. Der Internet-Anbieter setzt daraufhin seine Kunden davon in Kenntnis, dass eine Urheberrechtsverletzung von ihrem Account festgestellt wurde. Geschieht dies dreimal innerhalb eines Jahres, landet der betroffene Kunde auf einer anonymen Liste, die vom Rechteinhaber eingesehen werden kann, um rechtliche Schritte einzuleiten. Betroffene erhalten die Möglichkeit, Einspruch gegen eventuell unberechtigte Vorwürfe zu erheben.

Dem neuen Entwurf zum Warnhinweismodell ist laut heise online zu entnehmen, dass Ofcom eine unabhängige Organisation bennen soll, an die sich Personen, die zu Unrecht einen Warnbrief erhalten, wenden können. Zudem müssten die Methoden, die Rechteinhaber einsetzen, um Beweise zu sichern, von Ofcom zugelassen werden.

Die Neuregelung des Warnhinweismodells sehe eine zusätzliche Aufklärungspflich für Rechteinhaber und Provider vor, heißt es weiter. Zu den Providern, die von Ofcom in die Verantwortung genommen werden zählen laut heise online BT, Everything Everywhere, O2, Sky, TalkTalk und Virgin Media, also die Breitbandanbieter mit mehr als 400.000 Kunden. Dies dürfte bei den Internetanbietern, die sich von Anfang an gegen den Digital Economy Act wehrten, auf wenig Zustimmung stoßen.

Der Initial Obligations Code sehe keine Maßnahmen wie Internetsperren oder Drosselung der Verbindungsgeschwindigkeit vor, der Digital Economy Act dagegen schon. Diese härteren Sanktionen sollen allerdings erst in Betracht gezogen werden, sollte sich das Warnhinweismodell wie es der Initial Obligations Code vorsieht als ineffektiv erweisen.

Mit der Umsetzung des Warnhinweismodell könne frühestens im Frühjahr 2014 begonnen werden. Bis zum 26. Juli wolle sich die Ofcom beraten, Ende des Jahres gebe dann das britische Parlament und anschließend die EU-Kimmission ihr Votum ab. Zudem müssten sich die Provider erst noch Warnhinweis-tauglich aufrüsten und auch die unabhängige Organisation für Einsprüche durch Privat Personen müsse erst noch eingerichtet werden.

UK-Musikindustrie jubelt

"Music Week" zitiert einige Branchen-Größen der britischen Musikindustrie, die den neuen Entwurf zum Warnhinweismodell begrüßen. Geoff Taylor, Chief Executive der BPI, sagte, es sei an der Zeit, das Gesetz endlich zu implementieren.

Laut Jo Dipple, Chief Executive von UK Music, heiße die UK-Musikindustrie den Entwurf Willkommen. Das Ziel sei es, den digitalen Musikmarkt und die Nutzung legaler Musikdienste zu fördern. Der Digital Economy Act spiele dabei ein wichtige Rolle.

Richard Mollet, Chief Executive der Publishers Association, sagte, Urheberrechtsverletzungen würden Jobs und Investitionen bedrohen. Je schneller der Digital Economy Act verabschiedet werde, desto besser.

Vieles, das über den Digital Economy Act gesagt worden sei, sei unwahr, so John McVay, Chief Executive von PACT. Der Digital Economy Act sei ein legales, vernünftiges Mittel, dies hätten auch Großbritanniens High Court und der Court Of Appeal bestätigt.

Und Christine Payne von der Creative Coalition Campaign fasst zusammen: "Es ist ein guter Tag für Großbritanniens zwei Millionen Arbeiter im Kreativsektor. Nach zwei Jahren der Verzögerung wurden zwei wichtige Schritte getan, um das Warnhinweismodell unter dem Digital Economy Act Realität werden zu lassen." Diese Maßnahmen seien essenziell, um die Jobs und Lebensgrundlagen der Arbeiter im Kreativsektor zu bewahren sowie sicher zu stellen, dass auch in Zukunft kreative Inhalte von hoher Qualität in Großbritannien erzeugt werden könnten.

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