04.05.2012  Recorded Music  Digital+Mobil

Spotify & Gema: "Die Verhandlungen laufen gut und konstruktiv"

 

München – Zwischen Spotify und der GEMA gibt es noch keine Einigung, erfuhr man am 13. März bei der GEMA-Pressekonferenz zu den Geschäftszahlen 2011. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Man sei zuversichtlich, bald eine Einigung mit Spotify zu erzielen, heißt es seitens der GEMA.

"Die Verhandlungen laufen gut und konstruktiv. Aktuell klären wir noch verschiedene Detailfragen und gehen weiterhin davon aus, dass eine Einigung zwischen Spotify und GEMA erreicht werden kann", lautet ein Statement der GEMA. Bei Tarif-Verhandlungen der GEMA mit On-Demand-Streaming-Diensten wie Spotify geht es um einen Prozentsatz der zu erwartenden Netto-Einnahmen. Des weiteren gilt es, sich auf eine Mindestvergütung zu einigen, die sich bei Streaming-Diensten unter anderem nach ihrem Grad der Interaktivität richtet.

Alle müssen auf ihre Kosten kommen

"Man muss immer drei Seiten im Auge haben. Zu aller erst die Künstler: Wir müssen sicherstellen, dass sie ihr Geld erhalten und zwar in einer Höhe, die dem Wert ihrer Musik Rechnung trägt (...). Dann, der Endkonsument. Wir müssen einen Preis für Streaming-Abos finden, der den Usern vernünftig erscheint. Ein Betrag, den sie für den Gegenwert gerne zahlen. Schließlich, die Musikdienste selbst: Um sowohl den Künstlern als auch den Usern gerecht zu werden, ist eine bestimmte Gewinnspanne notwendig", erklärte Thorsten Schliesche, Geschäftsführer von Napster, im Interview mit "Musikmarkt". Deshalb können sich Verhandlungen wie im Fall von GEMA und Spotify in die Länge ziehen.

Manch einer wird sich fragen: Wie kann Spotify ohne Einigung mit der GEMA seit 13. März in Deutschland online sein? "Laut Artikel 11 Abs. 2 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist das möglich", erklärt die GEMA. Dieser Artikel sehe vor, "dass durch Verwertungsgesellschaften wahrgenommene Rechte unter bestimmten Umständen auch ohne einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben als eingeräumt gelten." Gehe ein Unternehmen wie Spotify diesen Weg, sei es legal auf dem deutschen Markt aktiv, ein rechtliches Vorgehen der jeweiligen Verwertungsgesellschaft gegen Nutzer damit gegebenenfalls ausgeschlossen, so die GEMA. "Angefallene Lizenzgebühren werden in diesem Fall nach Vertragsabschluß rückwirkend fällig. Die Möglichkeiten des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes stehen nicht nur Spotify, sondern allen Nutzern offen."

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