05.07.2012
Wirtschaft
Berlin - Die Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte hat festgestellt, dass bei der Verwendung von YouTube-MP3.org keine Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht vorliegt. Anfang Juni forderte YouTube den Betreiber des Konvertierungsdienstes, Phillip Matesanz, auf, die Webseite aufzugeben, da sie gegen die Nutzungsbedingungen des Internetportals verstoße.
Auf YouTube-MP3.org können Nutzer den Link eines beliebigen YouTube-Videos kopieren, woraufhin die Tonspur aus dem Video genommen und im MP3-Format zum Download zur Verfügung gestellt wird. Nachdem Phillip Matesanz von einem "Associate Product Counsel" von YouTube per Email aufgefordert wurde, den Dienst einzustellen, suchte dieser zunächst ein Gespräch mit den YouTube-Anwälten. Der Antrag wurde abgelehnt und Phillip Matesanz startete eine Internet-Petition bei Change.org, bei der mittlerweile knapp 300.000 User unterschrieben haben.
Phillip Matesanz beauftragte außerdem Härting Rechtsanwälte mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens. Dieses besagt, dass kostenlose Konvertierungsdienste wie YouTube-MP3.org sich keiner Urheberrechtsverletzung schuldig mache, solange diese zum Zwecke einer einzelnen Privatkopie verwendet werden. Weiterhin erklärt die Kanzlei, dass YouTube seine Inhalte erst verschlüsseln oder anderweitig absichern müsse, um Bedingungen für eine Verletzung des deutschen Urheberrechts zu schaffen.
Dabei ist die Google-Tochter YouTube nicht die einzige, die gegen solche Internetdienste vorgehen. So hat der Verband der amerikanischen Musikindustrie, die RIAA, den Medienkonzern CBS aufgefordert, solche Programme von seinem Download-Portal, download.com, herauszunehmen. Bereits vor einem Jahr erhielt das CBS sowohl von der RIAA als auch von Google eine ähnliche Aufforderung, die jedoch ignoriert wurde.