25.07.2012
International
Wellington - Nach der Errichtung von Internetsperren zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen hat es in Neuseeland erste Erfolge gegeben. Die Zahl der illegalen Downloads der 200 meistgesehenen Kinofilme ist binnen eines Monats seit Installation des Systems der "abgestuften Erwiederung" auf Copyright-Verstöße im Internet von 110.000 auf 50.000 gesunken.
Das System der Internetsperren ist Teil des Three-Strikes-Gesetzes der Neuseeländer. Dieses sieht vor, verdächtige Surfer innerhalb von drei Monaten zunächst mit bis zu drei Warnhinweise zu kontaktieren. Wenn sie nicht reagieren und erneut bei einer Urheberrechtsverletzung ertappt werden, sind Strafen von bis zu 15.000 neuseeländischen Dollar (etwa 9780 Euro) möglich. Die Zugangsanbieter Telecom, TelstraClear und Vodafone haben jeweils zumindest an einen Nutzer bereits ein drittes Schreiben verschickt. Dieses Vorgehen soll jedoch vorerst nur eine Warnung sein: Die Recording Industry Association Of New Zealand (RIANZ) hat die danach laufende Frist zur Klageerhebung beim neu eingerichteten Copyright Tribunal verstreichen lassen. Das Konto der Angeschriebenen sei damit wieder auf Null zurückgestellt worden.
Weder die Vereinigung der Filmindustrie noch einzelne ihrer Mitglieder haben bislang selbst Copyright-Sünder an die Provider gemeldet und über diese Warnhinweise verschicken lassen. Die dafür jeweils anfallende Gebühr von umgerechnet rund 16 Euro sei zu hoch, heißt es. Die RIANZ hingegen ließ zwischen Oktober und April 2766 Verwarnungen versenden. Unterdessen gibt es jedoch keine Informationen über einen möglichen Rückgang der P2P-Nutzer in Neuseeland. Zahlen darüber, wie sich zur gleichen Zeit die Film- und Musik-Verkaufsstatistiken entwickelten oder ob rechtswidrige Streaming-Dienste mehr genutzt wurden, liegen bislang nicht vor. Deshalb ist die tatsächliche Wirkung der Interrnetsperren sowie anderer Maßnahmen nach dem Three-Strikes-Gesetzes in Neuseeland nur schwer messbar.
Die Zahlen aus Neuseeland zeigen einen ersten Erfolg der weltweit umstrittenen Three-Strikes-Gesetze. So bezeichnete etwa der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die Gesetzgebung in Ländern wie Großbritannien oder eben auch dem Commonwealth-Mitglied Neuseeland als menschenrechtswidrig. Sie sei unverhältnismäßig und würde gegen Artikel 19, Paragraph 3 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verstoßen.
Die Musikindustrie in Neuseeland will jedoch ihre Aktionen im Sinne der neuen Gesetzgebung weiter steigern. Nach Angaben von "Heise" soll die Menge der versandten Verwarnungen auf bis zu 5.000 pro Monat steigen. Damit sollen etwa fünf Prozent der Nutzer erreicht werden, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Die Musikindustrie setzt sich jedoch – wie die Filmindustrie – dafür ein, dass Verwarnungen deutlich weniger Kostenaufwand hervorrufen. Angestrebt werden umgerechnet zwei Euro pro Hinweis.