19.03.2012  Recorded Music  International

Megaupload: Einstweilige Verfügung gegen Kim Dotcom unrechtmäßig?

 

Auckland – Der im Fall Megaupload gegen Kim Dotcom erlassenen einstweiligen Verfügung fehlt die rechtliche Grundlage. Dies entschied Richterin Judith Potter am Freitag, 16. März, im Fall Megaupload. Kim Dotcom könnte sämtliche Vermögenswerte, die ihm bei der Razzia auf Dotcoms Anwesen am 19. Januar genommen wurden, zurückbekommen.

Polizeichef Peter Marshall und Crown Law Office, die Rechtsberater der neuseeländischen Regierung, gaben zu, peinliche prozeduale Fehler begangen zu haben, als sie die einstweilige Verfügung gegen Megaupload-CEO Kim Dotcom eingereicht hatten, meldet der "New Zealand Herald". Rechtliche Schritte seien durcheinander gebracht worden, Kim Dotcom habe keine Möglichkeit gehabt, seine Verteidigung aufzustellen. Laut Richterin Potter habe Polizeichef Marshall kurz nach der Razzia die korrekte Version der einstweiligen Verfügung eingereicht und rückwirkend eine Liste beschlagnahmter Objekte erstellt.

Am 30. Januar, elf Tage nach der Razzia auf Kim Dotcoms Anwesen, habe Rechtsanwältin Anne Toohey vom Crown Law Office auf die "prozedualen Fehler" hingewiesen. Das Crown Law Office, von dem die Beschlagnahmung von Dotcoms Gütern ausging, habe bereits darauf hingewiesen, dass eine neue Verfügung die alte außer Kraft setzen würde, weshalb die Vermögenswerte von Kim Dotcom zurecht beschlagnahmt worden seien.

Der "New Zealand Herald" zitiert Prof. Ursula Cheer von der Canterbury University, die darauf hinweist, dass das Gesetz Raum für Fehler erlaube. Kim Dotcoms Anwälte könnten den Fall nur beeinflussen, wenn sie nachwiesen, dass die Polizei und das Crown Law Office nicht in "gutem Glauben" gehandelt hätten. In einem so prominenten Fall wie dem um Megaupload und Kim Dotcom, sähen solche Fehler immer schlecht aus.

In seinem ersten Interview seit der Freilassung aus dem Gefängnis hatte Kim Dotcom erklärt, dass seine Anwälte vorerst kostenlos für ihn arbeiteten, da sie die Unrechtmäßigkeit der gesamten Situation erkennen würden. Dass im zweiten Schritt eine "ordentliche" einstweilige Verfügung eingereicht wurde, interessiert Dotcoms Anwälte nicht. Die Beschlagnahmung von Dotcoms Vermögenswerten sei aufgrund einer fehlerhaften Verfügung vollzogen worden, sei also unrechtmäßig, so Willie Akel aus Dotcoms Rechts-Team.

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