31.10.2012
Wirtschaft
Berlin - Die Gesetzesänderung zur Verlängerung der Leistungsschutzfristen für Musiker und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre wurde von der Bundesregierung durchgewunken. Nun muss der vom Justizministerium erarbeitete Gesetzesentwurf nur noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Die Verlängerung der Leistungsschutzfristen für Musiker und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre wurde bereits 2009 vom EU-Parlament verabschiedet und gilt seit 2011 als EU-Richtiline. In einem Statement erklärt Kulturstaatsminister Bernd Neumann: "Mit der Verlängerung der Schutzdauer leisten wir einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung ausübender Künstlerinnen und Künstler im Alter. Künftig stehen ihnen die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung. Damit schaffen wir ein Schutzniveau, das ihrer kreativen und künstlerischen Leistung gerecht wird."
Wichtig ist dies auch für die Tonträgerunternehmen, da viele Künstler in der Vergangenheit ihre Rechte an ihr Label abgetreten haben. Daher kritisieren beispielsweise die Linken und die Piratenpartei, dass die Verlängerung der Schutzfristen vor allem der Musikindustrie zu Gute käme. Allerdings ist Teil des neuen Gesetzesentwurfs, dass Künstler Verträge zur Abtretung ihrer Rechte kündigen können, sofern ihre Tonträger 50 Jahre nach der Veröffentlichung nicht mehr verkauft oder aufgeführt werden. Zudem sollen Rechteinhaber nach Ablauf der ersten 50 Jahre 20 Prozent der Einnahmen von einer Verwertungsgesellschaft an die Künstler ausgeschüttet werden.
Der BVMI begrüßt die Umsetzung der EU-Richtlinie.Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie, kommentiert: "Die Umsetzung der EU-Richtlinie bezeichnet gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um das Urheberrecht ein wichtiges Signal für den Schutz der Rechte von Kreativen und ihrer Partner. Die Schutzfristenverlängerung sichert nicht nur die Einkünfte von Musikern im Alter, sondern schafft darüber hinaus für die Musikfirmen Planungssicherheit und Anreize, beispielsweise um weiter in die Digitalisierung von „Archivschätzen“ zu investieren. Inwiefern das neue Gesetz seine positiven Wirkungen konkret auch entfalten kann, ist neben noch zu erörternden Detailfragen vor allem auch von den Möglichkeiten zur Durchsetzung der zugestandenen Rechte im digitalen Raum abhängig. Hier sehen wir bekanntlich nach wie vor erhebliche Missstände, denen sich die Justizministerin – anders als der Kulturstaatsminister – leider bislang nicht stellt."
Daneben wurde auch die Leistungsschutzfrist für Komponisten und Texter von 50 auf 70 Jahre nach dem Tod verlängert. Die Frist läuft nun europaweit einheitlich 70 Jahre nach dem Tod des zuletzt verstorbenen betroffenen Komponisten/Texter ab. Der Gesetzesentwurf des Bundesjustizminsteriums zur Verlängerung der Leistungschutzfristen kann hier als PDF heruntergeladen werden.