22.02.2012  Recorded Music  Digital+Mobil

Kim Dotcom gegen Kaution entlassen, Betreiber von Skyload.net verhaftet

 

Auckland/Dresden – Kim Dotcom, Gründer und CEO von MegaUpload, ist gegen Kaution aus dem Gefängnis entlassen worden. Bislang verwehrte das zuständige Gericht in Neuseeland, aufgrund erhöhter Fluchtgefahr Dotcoms, eine Freilassung gegen Kaution . Diese Gefahr bestehe nun nicht mehr, so die Entscheidung. Indes wurden die Betreiber des Filehosts Skyload.net in Dresden verhaftet.

Kim Dotcom wurde am 19. Januar auf seinem Anwesen in Auckland, Neuseeland, zusammen mit drei weiteren Personen verhaftet . MegaUpload wurde geschlossen. Die USA fordern laut "Heise" die Auslieferung von Kim Dotcom. Die Server von MegaUpload waren großteils in den Vereinigten Staaten angesiedelt. Auch die Verhaftung von Kim Dotcom war auf Initiative der USA in die Wege geleitet worden.

Während Kim Dotcom vorerst wieder auf freiem Fuß ist, wurden in Dresden die Betreiber von Skyload.net verhaftet. Auf den Skyload.net-Servern waren laut Berichten auch Streams und Downloads von kino.to zu finden. Netzwelt.de berichtet, die User-Zahlen von Skyload.net seien mit der Schließung von MegaUpload stark gestiegen. Der US-Content-Spezialist DeepField Networks hatte bereis vor einer Woche Zahlen veröffentlich, die zeigen sollten, dass die Schließung von MegaUpload Filesharing nicht eingedämmt habe. Das Datenvolumen verteile sich schlicht auf andere Hosts wie Skyload.net.

Weitere Meldungen von der Filesharing-Front: In Großbritannien könnte eine Gerichtsentscheidung dazu führen, dass Internetabieter bei der Bekämpfung von Piraterie stärker zur Verantwortung gezogen werden. Im fraglichen Fall standen sich neun UK-Labels, darunter EMI Records und Warner Music UK, und sechs ISPs gegegnüber. Der Richter betonte, dass Pirate-Bay-User über ihre Internet-Accounts Urheberrechtverletzungen begehen und dies auch in Zukunft tun würden. Die IFPI, die im Digital Music Report 2012 ein stärkeres Engagement der ISPs fordert, dürfte mit dieser Entwicklung zufrieden sein, auch wenn ein endgültiges Urteil noch aussteht. Sobald es jedoch fällt, könnte The Pirate Bay laut "Billboard" in ganz Großbritannien gesperrt werden.

Und: In Dänemark steht Grooveshark kurz vor dem Aus. In Deutschland musste der Streaming-Dienst bereits die Pforten schließen und gab zu Unrecht der GEMA die Schuld . In den USA steht Grooveshark unter dem Schutz des Digital Millenium Copyright Act (DMCA): Grooveshark verspricht, illegales Material auf Hinweis der Rechteinhaber sofort zu löschen. Universal Music, Sony Music und Warner Music haben den Service dennoch verklagt. Außerhalb der USA hat der DMCA keine Gültigkeit, weshalb ein Gericht in Dänemark zumindest schon einmal einen ISP dazu verurteilt hat, Grooveshark zu blockieren.

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