12.08.2005
Szene
Mannheim - Das Mannheimer Landgericht hat der Sängerin Julia Neigel, auch als Jule Neigel bekannt, eine 50-prozentige Miturheberschaft an den Kompositionsrechten des Songs "Schatten an der Wand" zugesprochen, meldet "yahoo.de".
Ein Pianist und ehemaliger Weggefährte der Sängerin, der sich als alleiniger Komponist des Songs ausgegeben hatte, wurde dazu verurteilt, Neigel bei der GEMA als Miturheberin anzugeben. Ob der Beklagte in Berufung gehen wird, ist bislang nicht klar. Er war nicht zur Urteilsverkündung erschieden.
Nach Angaben von Neigels Anwalt ist "Schatten an der Wand" 180.000 Mal verkauft worden. Er kündigte nun zusammen mit Neigel eine Sammelklage um die Rechte an mehr als 40 weiteren Liedern und um die Einnahmen daraus an. Dabei geht es nach Angaben der Sängerin um eine siebenstellige Summe. Zusätzlich habe sie Anzeige wegen Nötigung erstattet. Laut ihres Anwalts sei Neigel "fast genötigt" worden, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.
Mit "Schatten an der Wand" hatte die bis dato unbekannte Jule Neigel 1988 den Durchbruch geschafft. Der Beklagte, der damalige Pianist in Neigels Band, hatte sich auf eine mündliche Abmachung mit der Sängerin berufen, wonach sie darauf bewusst verzichtet habe, als Miturheberin aufgeführt zu werden. Die Siebte Zivilkammer des Mannheimer Landgerichts hielt Neigels Miturheberschaft jedoch für unstrittig.