09.10.2012
Wirtschaft
Mannheim - Der Urheberrechtsprozess der deutschen Sängerin Julia Neigel gegen ihren ehemaligen Keyboarder Axel Schwarz und den Gitarristen Andreas Schmid endete mit einem Freispruch der Angeklagten. Dies entschied das Mannheimer Landgericht am 5. Oktober. Julia Neigel erhob Ende 2006 Klage gegen ihre beiden Ex-Bandmitglieder. Der Grund für den Prozess: Die Gesangsmelodien der 66 betroffenen Songs seien von Julia Neigel komponiert worden. Die Instrumentalteile ihrer Bandmitglieder seien laut Neigel urheberrechtlich irrelevant.
Die Sängerin wollte damit eine Umregistierung der Songs bei der GEMA auf ihren alleinigen Namen erwirken und forderte zusätzlich eine Schadensersatzsumme in sechsstelliger Höhe. Das Landgericht Mannheim lehnte die Klage am 5. Oktober nun endgültig ab.
Das Landgericht kam im Julia-Neigel-Prozess zum Schluss, dass neben der Gesangsmelodie auch die restlichen musikalischen Teile eines Werks urheberrechtlich relevant wären. Zur Ermittlung zog man einen Sachverständigen zu Rate, der vier der betroffenen Werke musikwissenschaftlich untersuchte. Die siebte Zivilkammer befragte außerdem eine Vielzahl von Zeugen, die mit der Julia Neigels Band in Kontakt standen, darunter Peter Maffay. Die gesamten Kosten des Verfahrens hat nun die Klägerin Julia Neigel zu tragen.
Bereits in der Vergangenheit führte Julia Neigel mehrere Prozesse gegen ehemalige Bandkollegen, zuletzt gegen Axel Schwarz wegen GEMA-Betrugs. Das Verfahren endete ebenfalls mit einem Freispruch für Axel Schwarz. Ein Urheberrechtsprozess bezüglich des Songs "Schatten an der Wand" ging im Jahr 2005 zugunsten Julia Neigels zu Ende. Julia Neigel ist seit einigen Monaten ehrenamtliches stellvertretendes Mitglied des GEMA-Aufsichtsrates.