02.11.2012
Wirtschaft
Berlin – Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) begrüßt die Verlängerung der Leistungsschutzfristen in Deutschland. Dr. Tilo Gerlach und Guido Evers, die Geschäftsführer der GVL, bezeichneten den Schritt als "wichtiges Signal für Künstler und Labels".
Die Verlängerung der Leistungsschutzfristen für Musiker und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre gilt seit 2011 als EU-Richtiline. Nun wurde sie in deutsches Recht umgesetzt. "Dieser Beschluss ist ein wichtiges Signal für die Künstler und Labels in Deutschland, die zukünftig deutlich länger als zuvor für die Nutzung ihrer Aufnahmen vergütet werden können", betonen Dr. Tilo Gerlach und Guido Evers, Geschäftsführer der GVL, die sich in den vergangenen Jahren verstärkt für eine Verlängerung der Leistungsschutzrechte eingesetzt hat. "Wir freuen uns, dass der deutsche Gesetzgeber die Bedeutung einer Schutzfristverlängerung erkannt hat und auch vor dem Hintergrund einer zunehmenden Digitalisierung der Musiknutzung entsprechend tätig wird."
Allerdings herrscht nach Ansicht der GVL weiterhin Optimierungsbedarf: "Die aktuelle Beschränkung auf Tonträger führt zu dem fragwürdigen Ergebnis, dass ein Konzertmitschnitt auf Tonträger 70 Jahre geschützt sein wird, dasselbe Konzert auf einer DVD-Veröffentlichung allerdings nur 50 Jahre. Ein und dieselbe Leistung des ausübenden Künstlers sollte unabhängig vom Medientyp einheitlich geschützt werden", so Evers und Gerlach.