22.05.2012
Wirtschaft
Hamburg – Nachdem die GEMA im Streit gegen YouTube Berufung beim Oberlandgericht Hamburg eingereicht hat, geht nun auch YouTube in Berufung. Die Forderung nach einem Einsatz von Wortfiltern könne man so nicht stehen lassen, heißt es seitens YouTube.
Gestern hatte die GEMA bekanntgegeben, Berufung in Sachen YouTube einzulegen. Nach der Gerichtsentscheidung vom 20. April hatten sich GEMA und YouTube zurück an den Verhandlungstisch begeben, um weiter an einer Lösung für Deutschland zu arbeiten. "Es zeigte sich jedoch schnell, dass bis zum Ende der Berufungsfrist auf dem Verhandlungsweg keine Einigung erzielt werden konnte. YouTube ist derzeit nicht bereit, die Ergebnisse der Verhandlungen offen zu legen. Genau dies fordert aber die GEMA, die auch rechtlich zur Veröffentlichung der Ergebnisse verpflichtet ist", heißt es in einem Statement der GEMA.
YouTube: Wortfilter sind ein Dorn im Auge
Nun geht auch YouTube in Sachen GEMA in Berufung. Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts, YouTube müsse künftig – wie von der GEMA gefordert – Wortfilter einsetzen, um urheberrechtlich geschützte Videos zu erkennen, ist YouTube ein Dorn im Auge. Laut GEMA scheitern die Verhandlungen mit YouTube aktuell daran, dass YouTube keine Ergebnisse offenlege. Um vernünftig verhandeln zu können, sei Transparenz jedoch notwendig, betonte auch GEMA-Syndikus Alexander Wolf im Streitgespräch GEMA vs. BITKOM am 8. Mai in München.
GEMA vs. YouTube: Hintergrund
Das Hamburger Landgericht hatte im Fall GEMA vs. YouTube entschieden, dass YouTube eine Hosting-Plattform sei, die man nicht für das Verhalten seiner Nutzer verantwortlich machen könne. Die GEMA hatte im Vorfeld gefordert, das Gericht möge YouTube als Lizenzschuldner behandeln. Nach Auffassung der GEMA eignet sich YouTube die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte an, verknüpft sie mit Werbung und ist daher für diese verantwortlich. Genau das hat das Gericht jedoch verneint.
In Zukunft müsse YouTube mit einem Wortfilter jedoch strenger kontrollieren, ob seine Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte hochladen. Das Gericht entschied zudem, dass YouTube sieben von zwölf Stücken, die von der GEMA angemahnt wurden, entfernen müsse.