12.09.2012  Recorded Music  Wirtschaft

GEMA-Tarife: Schützenbünde und GEMA einigen sich

 

Berlin – Die GEMA und die Schützenbünde haben einen Gesamtvertrag auf Basis der neuen GEMA-Tarife für den Veranstaltungsbereich unterzeichnet. Laut GEMA bestätige damit ein weiterer Verhandlungspartner die Angemessenheit der Tarifreform.

"Der Vertragsabschluss mit den deutschen Schützenbünden macht deutlich, dass die GEMA ihrer sozialen und kulturellen Verantwortung im Bereich der Brauchtumspflege gerecht wird. Die fünf Schützenbünde haben sich hier vorbildlich für ihre Mitglieder eingesetzt und die Besonderheiten der einzelnen Landesverbände mit uns verhandelt. Denn nur so können wir die Bedürfnisse, Besonderheiten und Strukturen der verschiedenen Formate im Veranstaltungsbereich berücksichtigen", so Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA in einem Statement.

Sonderregelungen

Auch die Präsidenten der Schützenbünde äußerten sich: "Der Vertragsabschluss mit der GEMA sichert die Zukunft des deutschen Schützenbrauchtums, indem er unseren Vereinen und der darin organisierten rund 2.5 Mio. Mitglieder Planungs- und Rechtssicherheit gewährt. Durch die Einigung profitieren alle der in oben genannten Bünde angeschlossenen Vereine von einem Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 Prozent sowie weiteren Sonderregelungen, die der Pflege und Förderung traditioneller Schießsportarten und des Schützenbrauchtums in Deutschland entgegen kommen."

Welche weiteren "Sonderregelungen" das sind, geht aus der Mitteilung der GEMA nicht hervor. Eine Anfrage von "Musikmarkt" läuft. Sobald die Details bekannt sind, gibt es hier ein Update.

Hintergrund

Nach dem Vertragsabschluss mit dem Bund Deutscher Karneval (BDK) ist der Gesamtvertrag mit den Schützenbünden die zweite Einigung, die die GEMA mit einem Einzelverband trifft. "Wir sind gewiss, dass wir in naher Zukunft weitere Unterzeichnungen mit gesamtvertragsfähigen Einzelverbänden vereinbaren werden", heißt es seitens der GEMA.

Zum Vertragsabschluss mit dem BDK hatte die GEMA ihre Tarife für den Veranstaltungsbereich angepasst. Unter anderem wurden der Zeitzuschlag reduziert und die Härtefallregelung konkretisiert. "Zudem können Veranstalter künftig, sofern sie bei Lizenzierung der Veranstaltung den Nachweis erbringen, dass die Personenkapazität des Veranstaltungsraumes geringer als die diesbezügliche tarifliche Berechnungsgrundlage ist, erwirken, dass die GEMA für die Berechnung nur die tatsächliche Kapazität zugrunde legt", so Ursula Goebel auf Anfrage von "Musikmarkt".

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