29.06.2012  Recorded Music  Wirtschaft

EU-Richtlinien-Vorschlag zur kollektiven Rechtewahrnehmung liegt vor

 

Brüssel – Der von Binnenkommissar Michel Barnier angekündigte Legislativvorschlag für die kollektive Rechtewahrnehmung im EU-Binnenmarkt liegt nun vor.

Mit einer entsprechenden EU-Richtlinie soll ein "eindeutiger und stabiler Rahmen für grenzüberschreitende Dienste im Umgang mit verschiedenen Urheberrechten" geschaffen werden, wie es in Barniers Strategiepapier zum geistigen Eigentum vom 24. Mai heißt. Es ginge darum, einen digitalen Binnenmarkt zu gestalten, von dem Kreative, Investoren und Nutzer gleichermaßen profitieren, erklärte Kerstin Jorna, stellvertretende Kabinettschefin Barniers, auf der MIDEM 2012.

In dem 42 Seiten starken Legislativvorschlag für die kollektive Rechtewahrnehmung im EU-Binnenmarkt heißt es zu Beginn, dass zum einen die Steuerung und Transparenz von Verwertungsgesellschaften verbessert werden solle, um Rechteinhabern eine effektivere Kontrolle über ihre Rechte zu ermöglichen, und zum anderen, dass das paneuropäische Lizenzieren von Online-Rechten durch Verwertungsgesellschaften vereinfacht werden solle. Mitte des Jahres richte die Kommission eine "Observatory on copyright in the internet" ein, um Daten über den digitalen Binnenmarkt in Europa zusammenzutragen, erklärte Jorna Anfang des Jahres auf der MIDEM.

Im September werde die Kommission dann Regelungen zum Schutz legaler Geschäftsmodelle im Internet vorlegen. "Von der Industrie erwarte die Kommission, dass sie erkläre, warum sie welche neue Regelungen braucht", so Jorna. Auf der nächsten MIDEM sollen die ersten Ergebnisse vorgestellt und diskutiert werden. Die Richtlinie soll 2013 vorgelegt werden.

GEMA-Vorstandsvorsitzender Dr. Harald Heker begrüßt das Richtlinien-Vorhaben der Kommission. Einheitliche Rahmenbedingungen seien aus zwei Gründen notwendig: "Erstens brauchen wir einen fairen Wettbewerb und zweitens Rechtssicherheit!" Seit dem Verfahren gegen die CISAC, dem Dachverband der Verwertungsgesellschaften, gebe es keine funktionierenden Kooperationen mehr zwischen Verwertungsgesellschaften, weil niemand wisse, was erlaubt ist.

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