08.09.2011
Wirtschaft
Brüssel - Europaweit soll die Leistungsschutzfrist nun nicht mehr 50, sondern 70 Jahre lang gelten, hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten beschlossen.
Die neue Regelung soll am Montag, 12. September, vom EU-Rat abgesegnet werden und muss daraufhin binnen zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten im Gesetz verankert werden, berichtet die britische Handelszeitung "City A.M.".
Die Verlängerung der Leistungsschutzfrist auf 70 Jahre wurde von der Musikindustrie bereits länger gefordert – in Kürze würden viele Aufnahmen von Stars wie den Rolling Stones, Bob Dylan und Elvis Presley durch das derzeit gültige Gesetz nicht mehr geschützt sein.
Das Leistungsschutzrecht betrifft Tonaufnahmen und ist nicht mit dem Urheberrecht zu verwechseln.