10.01.2012  Recorded Music  International

EMI Music verklagt Grooveshark und ReDigi

 

London – EMI Music Publishing hat sich im Fall Grooveshark auf die Seite von Universal Music , Warner Music und Sony Music gestellt. Außerdem verklagt EMI Music Publishing ReDigi, einen "Flohmarkt für gebrauchte MP3s".

Damit haben sich alle vier Majors gegen Grooveshark vereint. Der Streaming-Dienst hatte stets verlautbart, sich zumindest mit EMI geeinigt zu haben. Das scheint zu stimmen: EMI Music Publishing verklagt Grooveshark wegen eines Vertragsbruchs: Grooveshark hätte nie die vereinbarten Tantiemen ausbezahlt. Universal Music dagegen ging im November 2011 aufgrund von Urheberrechtsverletzungen gegen Grooveshark vor. Sony Music und Warner Music folgten im Dezember.

EMI Music geht außerdem gegen ReDigi vor Gericht. ReDigi ist laut eigenen Angaben der erste Marktplatz für "gebrauchte" digitale Musik weltweit. User können ihre Songs weiterverkaufen und selbst aus einem Katalog bereits gekaufter Titel wählen. Ein Verifizierungs-Verfahren analysiert jede Musikdatei und akzeptiert angeblich nur legal erworbene Songs. Bei einem Verkauf sollen die Dateien automatisch vom Computer des Verkäufers entfernt werden. Die Song-Datei existiert laut Angaben von John Ossenmacher, CEO von ReDigi, zu keinem Zeitpunkt zweimal. Dies bezweifelt EMI Music jedoch: ReDigi dupliziere Songs, erstelle also unerlaubte Kopien urheberrechtlich geschützter Werke.

Ossenmacher sieht sein Geschäftsmodell durch die First-sale Doctrine geschützt. Sie besagt, das urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis weiterverkauft werden können. Ob das Werk in physischer oder digitaler Form vorliege, spiele dabei keine Rolle. Der Dachverband der US-Musikbranche, RIAA, verfasste im November 2011 bereits eine Unterlassungsanordnung gegen ReDigi . Auch ReDigi könne nicht verhindern, dass User Kopien der Songs auf anderen Rechnern abspeichern, bevor sie sie weiterverkauften.

"Musikmarkt"-Autor Marcel Weiß wies damals in Ausgabe 44/2011 darauf hin, dass "die Tatsache, dass Musikdownloads in der Regel nicht wiederveräußerbar sind", den ökonomischen Wert dieser Dateien gegenüber physischen Tonträgern erheblich senke. "Nicht nur, aber auch deswegen müssen Musikdownloads wesentlich günstiger sein als ihre physischen Äquivalente – oder eben wiederverkaufbar."

0 Leser fanden diesen Beitrag lesenswert

0 Leser fanden diesen Beitrag weniger lesenswert

Vielen Dank für Ihre Meinung.

Sie haben schon an der Berwertung teilgenommen.

Sie haben ihre Meinung geändert.


 
 
 

Weitere News

 
 

16.05.12 |

Recorded Music

Wirtschaft

Künftig fließen Download-Only-Titel automatisch in die Charts-Wertung mit ein. Außerdem neu: In den Album-Charts werden nun auch rein digital erhältliche Alben gezählt.

 

16.05.12 |

Recorded Music

Wirtschaft

Seit Mai ermittelt media control die Streaming-Charts für Deutschland. Die Streaming-Charts setzten sich aus den Streaming-Diensten Spotify, Musicload, WiMP und Simfy zusammen.

 

16.05.12 |

Recorded Music

Szene

Der Arbeitskreis Kultursponsoring (AKS) im Kulturkreis der deutschen Wirtschaft hat den neu eingeführten AKS-Award an die BASF SE für das Projekt "School Of Rock" verliehen.

 

16.05.12 |

Recorded Music

Szene

4LYN haben am 11. Mai ihr neues Album "Quasar" veröffentlicht und gehen 2012 auf Tour.