22.08.2012  Recorded Music  Wirtschaft

DCN-Studie 2012: Mehrheit für Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen

 

Berlin – Gemeinsam mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen stellt der Bundesverband Musikindustrie heute die aktuelle GfK-Studie zur „Digitalen Content-Nutzung“ vor.

Dass Warnhinweisen und Sanktionen bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet in der Bevölkerung allgemeine Zustimmung findet, ist für Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverband Musikindustrie, eines der wichtigsten Ergebnisse der neuen GfK-Studie zur Digitalen Content-Nutzung 2012. Über die Hälfte der Verbraucher attestierten einem Warnhinweismodell eine präventive Wirkung. Rechtsverletzer würden ihre Aktivitäten nach Erhalt eines Warnhinweises vom Provider einstellen. Dreiviertel der Deutschen fänden die Verhängung eines Bußgelds für Personen angemessen, die urheberrechtlich geschützte Medieninhalte unerlaubt im Internet anbieten. Rund die Hälfte der Bevölkerung sei laut der GfK-Studie zur Digitalen Content-Nutzung 2012 für eine Geldstrafe, wenn Nutzer Medieninhalte illegal herunterladen. Um die Rechtstreue der Bevölkerung, so Drücke, sei es gar nicht so schlecht bestellt, wie immer gesagt werde.

Viele Internet-Nutzer wüssten mittlerweile, was im Netz legal und was illegal ist, erklärte GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy. Das hielte sie aber nicht davon ab, auf illegale Angebote zuzugreifen. Aufklärungskampagnen stießen deshalb an Grenzen. Eine einfache Lösung, um gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz vorzugehen, sieht Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, in dem vieldiskutierten Warnhinweismodell. Die GfK-Studie zur Digitalen Content-Nutzung 2012 sei geradezu ein Plädoyer für ein solches Modell im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen. Sie zeige, dass die Akzeptanz, Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen einzusetzen, viel größer ist, als allgemein angenommen. Skipis hat allerdings nur wenig Hoffnung, die dafür notwendige Unterstützung durch das Bundesjustizministerium zu erhalten.

Bemerkenswert findet Drücke zudem, dass sich die Deutschen solidarisch mit den Künstlern zeigen. Auf die Frage, welchen Vorteil kostenpflichtige Online-Dienste bieten, kreuzten 70 Prozent der Befragten – an der repräsentativen Studie nahmen 10.000 Personen teil –, auf diese Weise Künstler, Urheber und Autoren zu unterstützen. Hinzu kommt, dass 81 Prozent der Befragten zufrieden mit dem legalen Online-Angebot von Musik sind. Sie hielten die Aussage für zutreffend, dass es „heutzutage ausreichend legale Angebote gebe, um Musik im Internet zu kaufen oder zu nutzen“.

Besorgnis erregend sei nach Drücke jedoch die massenhafte Kostenlosversorgung über Streamripping-Dienste. Fast die Hälfte der Medien-Downloader hätten, so die GfK-Studie zur Digitalen Content-Nutzung 2012, mit Hilfe spezieller Software gestreamte Inhalte aus dem Internet aufgezeichnet. Gerade bei kommerziellen Anbietern sei vielen Menschen nicht bewusst, dass diese weder die Kreativen noch ihre Partner an den Einnahmen beteiligen. „Wir fordern seit langem, dass hier einer Überdehnung der Privatkopie Einhalt geboten wird!“

Ein Aussage darüber, ob Urheberrechtsverletzungen im Internet zugenommen haben und auf welche Weise sie am häufigsten begangen werden, gibt die GfK-Studie zur Digitalen Content-Nutzung 2012 nicht.

Zentrale Ergebnisse der GfK-Studie zur „Digitalen Content-Nutzung 2012“

  • Mehr als ein Drittel aller Deutschen haben im Jahr 2011 Medieninhalte online genutzt oder heruntergeladen. Dies ist eine Steigerung um elf Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 22,1 Mio. Personen
  • 14,8 Mio. Personen haben Medieninhalte im Jahr 2011 als Stream genutzt und 16,3 Mio. Menschen haben Musik, E-Books, Hörbücher, Spielfilme oder TV-Serien heruntergeladen
  • 7,2 Mio. Menschen bzw. 44,2 Prozent der Medien-Downloader haben ausschließlich legale Download-Angebote genutzt
  • 3,1 Mio. Menschen bzw. 19 Prozent der Medien-Downloader nutzen illegale Download-Quellen
  • Fast die Hälfte der Medien-Downloader haben Streamripping verwendet
  • Das Bewusstsein der Verbraucher dafür, welche Angebote zu den illegalen Nutzungsmöglichkeiten zählen, steigt insgesamt deutlich an
  • 97 Prozent der Bevölkerung wissen, dass das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Medieninhalten über Peer-to-Peer-Netze nicht zulässig ist
  • Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzer finden zunehmend Zustimmung in der Bevölkerung
  • Fast drei Viertel der Bevölkerung halten einen Warnhinweis des Providers vor rechtlichen Sanktionen für sinnvoll
  • Weit mehr als Zweidrittel der Bevölkerung bewerten das jeweils bestehende legale Online-Angebot von Musik, E-Books und filmischen Inhalten als ausreichend
  • 70 Prozent der Bevölkerung sehen den Vorteil bei der Nutzung von legalen Angeboten darin, Künstler und Urheber zu unterstützen

Weiter zu einer Auswahl der Grafiken zur GfK-Studie Digitale Content-Nutzung 2012

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