06.02.2012  Recorded Music  Digital+Mobil

BMWi legt Vergleichsstudie zur Piraterieverfolgung vor

 

Berlin - Die von Hans-Joachim Otto, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, auf der MIDEM angekündigte Vergleichsstudie über Modelle von EU-Mitgliedstaaten zur Versendung von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet liegt nun vor.

Erstellt wurde die Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums von der Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln. Darin wird eine Übersicht über die innerhalb der Europäischen Union diskutierten Warnhinweismodelle gegeben und ein so genanntes "vorgerichtliches Warnhinweismodell" untersucht, nach dem bei wiederholter Urheberrechtsverletzung dem Rechteinhaber Auskunft über den Anschlussinhaber erteilt werden kann, heißt in einer Pressemitteilung des Ministeriums. Die in der Mitteilung vorgestellten fünf Ergebnisse bringen keine neuen Erkenntnisse, untermauern aber bereites bestehende:

  • Die Musik-, Film-, Software-, Buch-, sowie Zeitungs- und Zeitschriftenbranche sind von Internetpiraterie betroffen, wobei die genauen Auswirkungen auf die Umsätze nur schwer nachweisbar sind.
  • Urheberrechtsverletzungen finden im Internet insbesondere über Sharehosting- und Streaminghostingdienste sowie Peer-to-Peer Tauschbörsen statt.
  • Alle untersuchten Warnhinweismodelle zielen aus technischen Gründen ausschließlich auf die Bekämpfung von illegalen Downloads in sogenannten Peer-to-Peer-Tauschbörsen. Über diese werden in Deutschland etwa 20 Prozent der Urheberrechtsverletzungen begangen.
  • Innerhalb der EU besteht bisher nur in Frankreich ein gesetzlich geregeltes Warnhinweismodell. Daneben existiert ein Modell in Irland, bei dem der größte Provider aufgrund einer Vereinbarung mit vier großen irischen Musikproduktionsgesellschaften freiwillig Warnhinweise versendet. In einigen anderen europäischen Staaten waren Warnhinweismodelle geplant, die jedoch entweder noch nicht angewendet werden (Vereinigtes Königreich) oder zurückgestellt worden sind (Finnland und Belgien).
  • In Frankreich versendet seit September 2010 auf Antrag des Rechteinhabers die dort eigens eingerichtete, unabhängige Behörde HADOPI mit Hilfe der Zugangsanbieter Warnhinweise an den Rechtsverletzer. Nach dem dritten Verstoß bittet sie diesen um Stellungnahme und kann die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Das Strafgericht kann neben Haft- und Geldstrafen den betreffenden Internetanschluss zeitweise sperren. Ein dem deutschen Recht vergleichbarer, gerichtlich durchsetzbarer Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen den Zugangsanbieter, auf dessen Grundlage er den Nutzer abmahnen kann, besteht in Frankreich nicht.

Die Studie bilde eine wertvolle Grundlage für weitere Diskussionen über die Internetpiraterie-Bekämpfung, so Otto. „Wir werden auf Basis der mit dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse den Dialog mit den Beteiligten aufnehmen und wollen noch im ersten Halbjahr 2012 zu einer Entscheidung kommen!“ Am 15. März 2012 wird dafür das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Ergebnisse in dem von ihm initiierten "Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie" mit Rechteinhabern und Online-Diensteanbietern diskutieren.

Hier geht es zur Vergleichsstudie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen: zur Langfassung oder Kurzfassung.

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