30.06.2010
Wirtschaft
Berlin – Gegenwärtig tagt in Berlin die 76. Hauptversammlung der ordentlichen GEMA-Mitglieder. Auf der Tagungsordnung stehen Änderung von Satzung, Berechtigungsvertrag und Verteilungsplan. Für besonderen Zündstoff sorgte ein Urteil des Kammergerichts Berlin, nach dem Werbemusik genauso zu bewerten sei wie Filmmusik.
Die rund 500 anwesenden ordentlichen Mitglieder haben über insgesamt 46 Anträge zu entscheiden. Für besonderen Zündstoff sorgte ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom 8. Juli 2009, nach dem Werbemusik genauso zu bewerten sei wie Filmmusik.
Der Antrag, die Delegiertenzahl der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder zu erhöhen, um dieser Gruppe ein größeres Mitspracherecht auf der Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder zu geben, wurde ohne Begründung zurückgenommen. Die GEMA hatte – als Reaktion auf die in verschiedenen Petitionen geäußerten Kritik an der Vereinsstruktur – eine Erhöhung der Delegiertenzahl angeboten.